Start/Instagram für Anwälte
Für Kanzleien im DACH-Raum
Instagram für Anwälte, das Mandate bringt statt Follower.
Die meisten Kanzleien posten, bis niemand mehr fragt, was es gebracht hat. Ich baue das Gegenteil: kurze Videos zu den Fragen, die Ihre Mandanten sowieso googeln, und ein Nachrichten-System, das aus einem Zuschauer eine Anfrage macht. Sie stehen ein bis zwei Stunden pro Woche vor der Kamera. Den Rest übernehme ich.
20 Minuten, kostenlos. Wenn es nicht passt, sage ich Ihnen das im Gespräch.
Warum Instagram bei den meisten Kanzleien nichts bringt
Nicht weil die Plattform falsch wäre, sondern weil drei Dinge fehlen, die von außen niemand sieht.
Die Themen kommen aus der Kanzlei, nicht vom Mandanten
Ein Beitrag über ein interessantes Urteil erreicht Kollegen. Ein Video über den Brief, der heute im Briefkasten lag, erreicht den, der ihn gerade in der Hand hält. Nur der zweite ruft an.
Es gibt keinen Weg von der Aufmerksamkeit zur Anfrage
Ein Video wird gesehen, gefällt, und dann passiert nichts. Ohne einen klaren nächsten Schritt bleibt Aufmerksamkeit folgenlos.
Es hält keine drei Monate durch
Aufnahme, Schnitt, Texte, Veröffentlichung. Neben dem Mandat schafft das niemand dauerhaft nebenbei, und genau daran scheitert es meistens.
So arbeite ich mit Ihrer Kanzlei
Vom Kennenlernen bis zur ersten Veröffentlichung vergehen 14 bis 28 Tage.
- 1
Themen, die einen Anlass haben
Ich gehe Ihre Rechtsgebiete durch und suche die Situationen, in denen jemand tatsächlich einen Anwalt braucht. Diese Themen werden zu Skripten, die Sie vor der Aufnahme juristisch prüfen.
- 2
Aufnahme, online begleitet
Sie sprechen in Ihr Handy, ich führe Sie durch den Termin. Jede Woche ein Termin, daraus entstehen drei bis vier Videos. Kein Studio, keine Technik, die Sie kaufen müssen.
- 3
Schnitt, Text und Veröffentlichung
Ich schneide, schreibe die Texte, setze Untertitel und veröffentliche. Jedes fertige Video geht vor der Veröffentlichung einmal zu Ihnen zur Freigabe.
- 4
Vom Video zur Anfrage
Wer unter einem Video ein Stichwort schreibt, bekommt automatisch eine hilfreiche Orientierungshilfe zugeschickt. Wer danach ein Erstgespräch will, landet in Ihrem Postfach oder direkt in Ihrem Kalender.
Was das in einer echten Kanzlei bedeutet
Eine Strafverteidigerin in Berlin mit Einzelkanzlei hatte vorher 54 Follower. Sie hat in kurzen Blöcken Videos aufgenommen, alles andere lief bei mir. Die meisten überrascht im Gespräch vor allem, dass von mir nur 14 Videos kamen.
Die Frage, die fast jede Kanzlei zuerst stellt
Sachlichkeitsgebot
Sachliche Information über die berufliche Tätigkeit ist zulässig. Was nicht geht, sind Erfolgsversprechen, Werbung um ein konkretes Mandat und Angaben zu einzelnen Mandaten. Danach sind die Skripte gebaut.
Freigabe bleibt bei Ihnen
Jedes Skript und jedes fertige Video geht vor der Veröffentlichung zu Ihnen. Nichts erscheint, das Sie nicht gesehen haben. Die berufsrechtliche Verantwortung bleibt dort, wo sie hingehört.
Keine Mandatsdetails
Ich arbeite mit Situationen, nicht mit Fällen. Kein Mandat, kein Name, keine Gegenseite kommt in einem Video vor, auch nicht anonymisiert.
Häufige Fragen zu Instagram für Anwälte
Ist Instagram für Anwälte berufsrechtlich zulässig?
Sachliche Information über die berufliche Tätigkeit ist zulässig. Das Sachlichkeitsgebot nach § 43b BRAO setzt die Grenze: keine Erfolgsversprechen, keine Werbung um ein konkretes Mandat, keine Angaben zu einzelnen Mandaten. Jeder Inhalt wird vor der Veröffentlichung von der Kanzlei freigegeben, die berufsrechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Auftritts kann nur Ihre Kammer geben.
Wie viel Zeit kostet das meine Kanzlei wirklich?
Ein bis zwei Stunden Aufnahme pro Woche, in einem festen Termin, den ich online begleite. Dazu kommt die juristische Prüfung der Skripte, die Sie sowieso nicht abgeben würden. Skript, Schnitt, Texte, Veröffentlichung und das Nachrichten-System liegen bei mir.
Brauche ich viele Follower, damit das etwas bringt?
Nein. Entscheidend ist, wer die Videos sieht. Ein Video mit 600.000 Aufrufen kann null Anfragen bringen, wenn es die Falschen erreicht. Ein ruhiges Video zu einem konkreten Anlass erreicht weniger Menschen, aber eher die, die gerade einen Anwalt brauchen. Deshalb wähle ich Themen nach dem Anlass aus, nicht nach den erwartbaren Aufrufen.
Muss ich selbst vor die Kamera?
In den meisten Fällen ja. Vertrauen hängt an der Person, nicht am Kanzleinamen, und genau das ist der Grund, warum jemand ausgerechnet Sie anruft. Es gibt Formate mit Hintergrund-Aufnahmen und Text, die ohne Kameraauftritt funktionieren, sie erreichen aber erfahrungsgemäß weniger. Wer zum ersten Mal aufnimmt, wird von mir durch den Termin geführt.
Wann kommt die erste Mandatsanfrage?
Die ersten drei bis vier Monate sind bei einem neuen Konto die langsamen. Wann die erste Anfrage kommt, hängt vom Rechtsgebiet und vom Anlass ab und lässt sich seriös nicht versprechen. Die Anfragen kommen von Menschen, die Sie schon kennen, bevor sie schreiben, und das ist ein anderes Erstgespräch als ein anonymer Anruf.
Wer hat Zugriff auf das Profil der Kanzlei?
Ich betreibe das Profil operativ, damit bei Ihnen keine Einrichtungsarbeit anfällt. Der Zugang ist eigens dafür angelegt und jederzeit widerrufbar, das Profil gehört durchgehend der Kanzlei. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung und eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB sind fester Bestandteil des Vertrags.
Was kostet Instagram-Betreuung für eine Kanzlei?
Die Pakete liegen zwischen 1.900 und 6.500 Euro netto im Monat, je nach Anzahl der Videos, Umfang des Nachrichten-Systems und Begleitung. Welches Paket passt, hängt an Ihrem Rechtsgebiet und Ihrem Honorarniveau. Die ehrlichere Frage im Erstgespräch ist, wie viele zusätzliche Mandate im Jahr das für Sie rechtfertigen müsste.
Ob das für Ihre Kanzlei passt, klären wir in 20 Minuten.
Im Erstgespräch schauen wir uns Ihr Rechtsgebiet und Ihre Mandatslage an. Wenn Instagram dafür nicht passt, sage ich Ihnen das im Gespräch.
20 Minuten, kostenlos.